Erbschaft und Vermächtnis
Eine besondere Form der Spende kann auch ein Erbe oder ein Vermächtnis sein.
Ein/e ErblasserIn kann, die Pflichtanteile ausgenommen, frei über sein bzw. ihr Vermögen verfügen und damit den eigenen Werten und Zielen über die persönliche Lebenszeit hinaus Ausdruck verleihen. Das geht durch eine Erbschaft oder durch ein Vermächtnis.
Wenn Sie Ihr Vermögen oder Teile davon der Inayatiyya Deutschland vermachen möchten, um uns bei der Verwirklichung unserer Ziele zu unterstützen, finden Sie hier einige erste grundsätzliche Informationen.
Was ist ein Vermächtnis?
Bei einem Vermächtnis erhält der bzw. die Begünstigte nur einen Teil der Erbschaft oder Gegenstände aus dem Erbe. Die HaupterbInnen sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und die Gegenstände bzw. Vermögenswerte (Geld, Immobilien, Aktien, etc.) an den oder die Begünstigten auszuhändigen. Rechtlich bedeutet das, dass die Begünstigten GläubigerInnen gegenüber den ErbInnen und diese wiederum SchuldnerInnen des Vermächtnisses sind.
Eltern, eigene Kinder und möglicherweise deren Nachkommen sowie EhepartnerInnen und LebenspartnerInnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sind gesetzliche Erben und haben einen Pflichtteilanspruch, den sie ggf. geltend machen können. Es ist daher sehr empfehlenswert, die gesetzlichen Erben vorher zu informieren und ggf. vertraglich zu regeln, wie mit dem letzten Willen umgegangen werden soll.
Was bedeutet Erbschaft?
Mit einer Erbschaft tritt der oder die HaupterbIn die komplette Rechtsnachfolge des oder der ErblasserIn an- einschließlich aller Rechte und Pflichte. Dies gilt ggf. auch für ErbInnengemeinschaften. Zu einer Erbschaft können unter Umständen auch Schulden oder Forderungen z.B. von Pflichtteilsberechtigten und VermächtnisnehmerInnen gehören, die erfüllt werden müssen.
Erbschaftssteuer
Bei der Begünstigung eines gemeinnützigen Vereins fällt weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Das bedeutet, dass Sie für ein Vermögen, welches Sie selbst geerbt oder geschenkt bekommen haben, bereits gezahlte Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuer bis zu 24 Monate nach Erhalt vom Finanzamt erstattet bekommen, wenn Sie dieses in einen gemeinnützigen Verein einfließen lassen.
Außerdem müssen gemeinnützige Vereine auf eine Erbschaft oder ein Vermächtnis keine Erbschaftssteuer zahlen. Das heißt, Ihr Erbe bzw. Ihr Vermächtnis kommt den Vereinszielen in vollem Umfang zu Gute.
Weitere Informationen
Eine kostenfreie Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Erbrecht und Testament finden sie hier:
Wenn Sie darüber nachdenken, die Inayatiyya in Ihrem Testament zu berücksichtigen, beraten wir Sie gerne auch persönlich. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch eine unabhängige Rechtsberatung zu Ihren Fragen.
Wie immer auch Ihr Beitrag aussieht, groß oder klein, einmalig oder dauerhaft, zweckgebunden oder frei – wir freuen uns über jeden Beitrag. Und wir versprechen Ihnen, sorgsam, transparent und im Sinne der Ziele unseres Vereins mit den uns zur Verfügung gestellten Finanzmitteln umzugehen.
Vielen Dank!
Kontakt
Sekretariat
Jochen Javid Lieb
sekretariat@inayatiyya.de
Telefon 07127-349 8297